Nicht immer lösen Weihnachtsgeschenke die erwartete Begeisterung seitens der Beschenkten aus. Nach Weihnachten werden die Händler in den Städten daher regelmäßig mit den Umtauschwünschen ihrer Kundschaft überhäuft. In der Regel verläuft auch diese Art von Nachweihnachtsgeschäft reibungslos, jedoch Händler sind nicht verpflichtet, mängelfreie Ware zurückzunehmen. Ein weiteres Problem beim Umtausch ist der – bei Geschenken meist fehlende – Kassenbons. Wenn der Händler nur einem Umtausch gegen Gutschein zustimmt, muss man dies als Kunde hinnehmen.
Aber da haben wir von der PreisTrend-Redaktion einen Tipp für alle Fehl-Beschenkten
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