Nicht immer lösen Weihnachtsgeschenke die erwartete Begeisterung seitens der Beschenkten aus. Nach Weihnachten werden die Händler in den Städten daher regelmäßig mit den Umtauschwünschen ihrer Kundschaft überhäuft. In der Regel verläuft auch diese Art von Nachweihnachtsgeschäft reibungslos, jedoch Händler sind nicht verpflichtet, mängelfreie Ware zurückzunehmen. Ein weiteres Problem beim Umtausch ist der – bei Geschenken meist fehlende – Kassenbons. Wenn der Händler nur einem Umtausch gegen Gutschein zustimmt, muss man dies als Kunde hinnehmen.
Aber da haben wir von der PreisTrend-Redaktion einen Tipp für alle Fehl-Beschenkten
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Einen eleganten Weg sich von seinen ungeliebten Weihnachtsgeschenken zu trennen bieten Online-Tausch- Börsen. www.webtauschen.de ist solch eine Tauschbörse. Eine weitere Tauschbörse wäre www.hitflip.de, eine Tauschcommunity für DVDs, Spiele, Musik-Cds, Hörbücher und Bücher.
Wer mit einer Suchmaschine nach “Geschenk” & “Tauschbörsen” sucht, wird schnell fündig werden. Der Online-Tausch dürfte bald genauso selbstverständlich sein, wie der Online-Einkauf.
Also, kein trauriges Gesicht machen, wenn das schön verpackte Geschenk nicht das Erhoffte enthält.
Bessere Karten haben die Kunden, die ihre Geschenke im Internet gekauft haben. Dort gekaufte Waren darf man nach den Regelungen des Fernabgabegesetzes zu Hause innerhalb von 14 Tagen auspacken und prüfen. Bei Nichtgefallen kann man den Kauf innerhalb von 14 Tagen grundlos widerrufen.
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